m.E. ist aber fraglich ob frühere Entscheidung des BGHs, die Urheberrechtsverletzung verneint hat, immer in Einklag mit EuGH Position ist – siehe dazu meine Anmerkungen http://www.husovec.eu/2014/04/bgh-screen-scraping-does-not-constitute.html
Beste Grüße,
Martin